Verlustrisiko bei Widerspruch der Fondspolice trägt Versicherungsnehmer

13.4.2018 – Lebensversicherer müssen bei einem Widerspruch einer fondsgebundenen Lebensversicherung nicht das Risiko von Fondsverlusten tragen. Damit liegt das Verlustrisiko beim Versicherungsnehmer. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden (Az: IV ZR 353/16).

 
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