14.12.2017 – Die Sprengung der Fliegerbombe von Schwabing im August 2012 ist heute ein Fall für das Oberlandesgericht in München – als Berufungsverfahren. Der Axa-Versicherungskonzern will von der Stadt rund 410.000 Euro. So viele hatte die Versicherung an geschädigte Geschäftsinhaber gezahlt.
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