11.10.2017 – Hinterlässt ein Erblasser mehrere Erben, bilden diese eine sogenannte Erbengemeinschaft. Anders als ein Alleinerbe verwalten die “Miterben” den Nachlass gemeinschaftlich. Das birgt Konfliktpotenzial. Ist keine Einigung möglich, können Miterben ihren Erbteil veräußern.
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