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Erstes Produktverbot tritt in Kraft

10.8.2017 – Das erste Vertriebsverbot eines Anlageproduktes durch die Finanzaufsicht Bafin ist endgültig in Kraft getreten. Differenzkontrakte (CFD) mit Nachschusspflicht dürfen nun nicht mehr von Privatanlegern gekauft werden.

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Versicherungsaufsicht
 
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