9.8.2017 – Es ist ein weit verbreiteter Irrglaube, der sich wacker in den Köpfen hält und gerade bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeits-Versicherung öfters zu Verwirrungen führt. Konkret geht es um die Frage der Antragstellung, der anzugebenden Erkrankungen und der damit verbundenen Risikoentscheidung.
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