Nur jeder Fünfte 34-c-Berater ist ein „alter Hase“

20.6.2012 – Fast jeder vierte Vermittler muss bis Ende 2014 noch einen Sachkundenachweis erbringen, um Fonds oder sonstige Vermögensanlagen vertreiben zu dürfen. Nur rund 20 Prozent der Berater nach § 34c GewO profitieren von der Alte-Hasen-Regelung.

Schlagwörter zu diesem Artikel
geschlossene Fonds · Gewerbeordnung · Haftungsdach · Investmentfonds · Marktforschung
 
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