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Finanzamt darf geschlechtsspezifische Sterbetafeln verwenden

15.4.2025 – Die Anwendung geschlechterdifferenzierender Sterbetafeln bei der Bewertung lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer im Rahmen von § 14 Absatz 1 Bewertungsgesetz verstößt nicht gegen Artikel 3 Absatz 3 Satz 1 Grundgesetz.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Erbschaftssteuer · Lebenserwartung · Sterbetafel
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