Relevant für 34f-Vermittler: FinVermV geändert

16.1.2025 – Zum 1. Januar trat die „Verordnung zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung und Bürokratie”, kurz Bürokratieentlastungsverordnung genannt, in Kraft. Einige Punkte betreffen auch gewerbliche Finanzberater.

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Finanzanlagenvermittler · Gewerbeordnung
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