Glasschaden nach Drehspaß: 13-Jähriger muss nicht haften

10.1.2025 – Ein 13-jähriger Junge prallt nach dem Absteigen von einem Drehkarussell gegen ein Schaufenster, das anschließend bricht. Wer haftet für den Schaden? Das Landgericht Frankenthal entschied: Das Kind trifft kein Verschulden. Der Ladenbesitzer bleibt auf dem Schaden sitzen.

WERBUNG

Schlagwörter zu diesem Artikel
Schadenersatz
 
WERBUNG
VersicherungsJournal Medienspiegel

Der VersicherungsJournal Medienspiegel verschafft Ihnen einen noch besseren Überblick über alle relevanten Informationen der Versicherungsbranche. Täglich werden für den Medienspiegel die wichtigsten Fachmedien nach interessanten Artikeln durchsucht.

WERBUNG
Spezialwissen gesucht?

Auf unserer Internetseite finden Sie auch Fachliteratur zu Themen der Versicherungswirtschaft.

Zum Beispiel:

Weitere Titel finden Sie hier.