10.1.2025 – Ein 13-jähriger Junge prallt nach dem Absteigen von einem Drehkarussell gegen ein Schaufenster, das anschließend bricht. Wer haftet für den Schaden? Das Landgericht Frankenthal entschied: Das Kind trifft kein Verschulden. Der Ladenbesitzer bleibt auf dem Schaden sitzen.
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