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Rentenversicherung haftet nicht für falsche Verdienstberechnung durch Berufsgenossenschaft

13.12.2024 – Viele Jahre er­hielt ein Mann zu wenig Ver­letz­ten­ren­te, weil die Be­rufs­ge­nos­sen­schaft sie aus einem Lehr­lings- statt einem Ge­sel­len­ge­halt be­rech­ne­te. Dar­un­ter litt spä­ter auch die Er­werbs­un­fä­hig­keits­ren­te. Dem Mann ging viel Geld ver­lo­ren.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Ausbildung · Erwerbsunfähigkeit · Gesetzliche Unfallversicherung · Rente
 
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