Wirecard: Ex-Chefbuchhalter unterliegt im Streit mit Manager-Versicherung

29.11.2024 – Das Oberlandesgericht Frankfurt stellt klar: Der frühere Wirecard-Manager Stephan Freiherr von Erffa muss die Kosten für Rechtsanwälte und PR-Berater selbst tragen.

Schlagwörter zu diesem Artikel
Arbeitsunfähigkeit · Berufsunfähigkeit · Insurtech · Managerhaftpflicht
 
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