Trotz Fachwissen: Kein Honorar für falschen Psychotherapeuten

13.9.2024 – Ein Mann er­schleicht sich seine Zu­las­sung als The­ra­peut mit ge­fälsch­ten Zeug­nis­sen. Als der Schwin­del auf­fliegt, soll er seine Ho­no­ra­re zu­rück­zah­len. Zu Recht, meint das SG Ber­lin: Denn ein fal­scher Psy­cho­the­ra­peut habe auch dann kei­nen An­spruch auf Ho­no­rar, wenn er ...

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Gesetzliche Krankenversicherung
 
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