Ehemaliger UDI-Geschäftsführer zum Schadensersatz verurteilt

16.5.2024 – Das Landgericht Leipzig hat in Zusammenhang mit einer Beteiligung an der UDI Energie FESTZINS IV GmbH & Co. KG entschieden, dass die UDI und der ehemalige UDI-Geschäftsführer als Gesamtschuldner einem Anleger Schadensersatz zahlen müssen.

Schlagwörter zu diesem Artikel
Bundesgerichtshof · Schadenersatz · Steuern · Versicherungsaufsicht · Zinsen
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