19.11.2023 – Eine Abschleppfirma muss ein bei ihr verwahrtes Fahrzeug herausrücken, wenn der Halter anbietet, die bisher angefallenen Kosten zu bezahlen. Das hat der BGH am Freitag entschieden – und damit eine Rechnung von knapp 5.000 Euro auf 75 Euro zurechtgestutzt.
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