30.1.2023 – Seit Jahresbeginn müssen die technischen Regulierungsstandards zur Offenlegungsverordnung angewendet werden. Diese geben die exakte Darstellung von Nachhaltigkeitsinformationen vor. Deutschsprachige Ausfüllformulare fehlten bisher jedoch. Eine Wiener Anwaltskanzlei sorgt nun für Abhilfe.
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