BGH kündigt Urteil zur Gebäudeversicherung für September an

1.7.2022 – Künftig könnten die Kosten für Schäden in einzelnen Wohnungen auf alle Eigentümer umgelegt werden dürfen – wenn Versicherungen nur einen Teil übernehmen.

Schlagwörter zu diesem Artikel
Berufsunfähigkeit · Bundesgerichtshof · Gebäudeversicherung
 
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