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Falschberatung: Vertreterin muss 165.000 Euro zahlen

29.6.2022 – Beim Abschluss einer Unfallversicherung sollten auch die Hobbys des Versicherungsnehmers in den Blick genommen werden. Wird der Versicherungsschutz an diese nicht entsprechend angepasst, droht schnell der Vorwurf der Falschberatung. Dies zeigt ein aktuelles Urteil aus Frankfurt.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
AVB · Beratungsprotokoll · Berufsunfähigkeit · Gewerbeordnung · Haftpflichtversicherung
 
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