28.6.2022 – Wegen eines Behandlungsfehlers muss die Haftpflichtversicherung eines Notarztes einem Patienten eine Millionensumme zahlen. Aus Sicht des Münchner Landgerichts schloss der Mediziner ein Beatmungsgerät falsch an. Der Mann liegt seitdem im Wachkoma.
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