24.6.2022 – Das LG Köln entschied zum Nachweis einer unfallbedingten Erblindung. Eine Vorinvalidität in Höhe von 3 Prozent ist dann zu berücksichtigen, wenn der Versicherungsnehmer eine Brille trägt. Ein Beitrag von Björn Thorben M. Jöhnke, Fachanwalt für Versicherungsrecht.
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