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Kein Schmerzensgeld für ein 5jähriges Kind nach 28 Tagen Quarantäne

25.5.2022 – Das LG Düsseldorf hat die Schmerzensgeldklage eines fünfjährigen Mädchens nach einer insgesamt 28 Tage dauernden Corona-Quarantäne gegen die Stadt Neuss abgewiesen. Die Verletzung einer Amtspflicht sei nicht feststellbar.

Schlagwörter zu diesem Artikel
Coronavirus · Gesundheitsreform · Schmerzensgeld
 
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