25.5.2022 – Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ändert sich in diesem Jahr. Zum 28. Mai tritt nämlich das „Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht” in Kraft. Was das für Verbraucher und Vermittler bedeutet, erklärt Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke.
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