ESG-Pflichten: Doch keine Entwarnung für 34f-Vertrieb

20.5.2022 – Laut Martin Klein, Chef des Vertriebsverbands Votum, ist keinesfalls sicher, dass die neuen EU-Vorschriften zur Nachhaltigkeit, die am 2. August 2022 in Kraft treten, für Finanzdienstleister mit Zulassung nach Paragraf 34f GewO nicht gelten.

Schlagwörter zu diesem Artikel
Finanzanlagenvermittler · Gewerbeordnung · MiFID · Nachhaltigkeit · Versicherungsaufsicht
 
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