14.5.2022 – Größere Anlagevermögen können beim Tod des Investors zu hohen Steuerlasten bei Erben führen. Markus Richert von Concept Vermögensmanagement rät daher zur frühzeitigen Schenkung mit Nießbrauchklausel. So bleiben einem Erträge aus Zinsen und Dividenden erhalten – und die Steuerlast sinkt.
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