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Vierfacher Mord rechtfertigt die fristlose Kündigung

8.2.2022 – Die fristlose Kündigung einer Pflegekraft, die im Verdacht stand, vier Heimbewohner der Behinderteneinrichtung getötet zu haben, war rechtmäßig. Das hat das Arbeitsgericht Potsdam entschieden. Es musste sich zudem mit der Forderung nach einer Abfindung sowie nach Schmerzensgeld auseinandersetzen.

Schlagwörter zu diesem Artikel
Arbeitsrecht · Personal · Personalabbau · Schadenersatz · Schmerzensgeld
 
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