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Transparenzregister: Übergangsfrist läuft ab

18.1.2022 – Juristische Personen des Privatrechts sowie Personengesellschaften müssen sich im Transparenzregister eintragen, andernfalls drohen Bußgelder von bis zu 100.000 Euro. Die Fristen variieren je nach Rechtsform der Firmen – AGs und KGaAs müssen sich jedoch beeilen.

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