13.1.2022 – Die Zuschusspflicht für Entgeltumwandlungen in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) gilt ab 2022 auch für alle vor 2019 geschlossenen Verträge. Was zu beachten ist, aber auch, warum ein nüchterner Blick ohne Panik lohnt, schildert Rentenberater Michael Schramm.
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