23.11.2021 – E-Mail-Werbung ist nicht nur lästig, sondern kann für den Absender auch teuer werden, wie ein aktuelles Urteil des Amtsgerichts Pfaffenhofen zeigt. Warum dieses Urteil aber nicht überzeugt, kommentiert Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke von der Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow.
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