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Keine Rente für angeblich Hundertjährigen

22.11.2021 – Die Be­ru­fung eines Man­nes, der an­gibt, 102 Jahre alt zu sein und An­spruch auf Al­ters­ren­te er­hebt, hat das Lan­des­so­zi­al­ge­richt Nie­der­sach­sen-Bre­men heute zu­rück­ge­wie­sen. Laut Ver­si­che­rungs­kon­to der Deut­schen Ren­ten­ver­si­che­rung (DRV) ist er erst 48 Jahre alt.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Beitragsrückerstattung · Rente
 
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