15.10.2021 – Ein Versicherer darf Neukundinnen und -kunden keinen Amazon-Gutschein im Wert von 50 Euro für den Abschluss einer Versicherung versprechen. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main mit einem aktuellen Urteil bestätigt. Es wertete den Gutschein als Verstoß gegen das Sondervergütungsverbot.
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