1.9.2021 – Unternehmer sind verpflichtet, von ihnen vorgehaltene personenbezogene Daten angemessen zu schützen. Eine Entscheidung der Datenschutz-Beauftragten des Landes Niedersachsen macht deutlich, dass bereits der Einsatz von veralteter Software einen Verstoß gegen die DSGVO darstellen kann.
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