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Überhängende Äste müssen nicht toleriert werden

15.6.2021 – Grundsätzlich dürfen Hausbesitzer Äste eines Nachbarbaums, die auf ihr Grundstück überhängen, abschneiden. Wenn die Äste das eigene Grundstück beeinträchtigen, ist das Abschneiden im Rahmen der Selbsthilfe selbst dann zulässig, auch wenn der Baum dadurch abzusterben oder seine Standsicherheit ...

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Bundesgerichtshof
 
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