13.5.2021 – Hält ein Versicherer die Stornokosten bei einem Reiserücktritt für überzogen, kann er diese vom Reiseveranstalter zurückfordern. Dies hat jüngst der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Im konkreten Fall hatte ein Reiseversicherer geklagt, nachdem eine Kundin ihre Reise stornieren musste.
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