25.3.2021 – Der Höchstrechnungszins für Neuverträge in der Lebensversicherung sinkt zum 1. Januar 2022 auf 0,25 Prozent. Dies hat das Bundesfinanzministerium angekündigt. Die Deutsche Aktuarvereinigung begrüßt den Schritt und mahnt in dem Zusammenhang die Reform der Riester-Rente an.
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