2.3.2021 – Ein Versicherungsnehmer, der nach einem Verkehrsunfall verhindert, dass der Fahrzeugdatenspeicher zur Unfallrekonstruktion ausgelesen wird, verletzt seine vertraglichen Obliegenheiten gegenüber dem Kfz-Kaskoversicherer, der ihn dazu aufgefordert hat, die Datenauswertung zu ermöglichen.
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