18.2.2021 – Neben dem Gehalt erhalten angestellte Anwälte häufig weitere Zuwendungen von ihrer arbeitgebenden Kanzlei wie den Ersatz der Beiträge für die Berufshaftpflichtversicherung, den Anwaltsverein oder die Rechtsanwaltskammer etc.. Der BFH hat nun entschieden, welche Teile wann lohnsteuerpflichtig sind.
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