27.1.2021 – Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) wurde auch der verpflichtende Arbeitgeberzuschuss zur bAV eingeführt. Dieser greift bei Entgeltumwandlungsvereinbarungen, die vor dem 01.01.2019 abgeschlossen wurden, ab Januar 2022. Vermittler sollten deshalb aktiv werden.
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