24.8.2020 – Im VersicherungsJournal-Extrablatt 3|2020 geht es um die betriebliche Altersvorsorge. Einer der Durchführungswege ist die Pensionskasse. Dieses Segment leidet besonders unter der Niedrigzinsphase: Allein 36 Kassen hat die Bafin in „Manndeckung“ genommen. Im Heft findet sich eine detaillierte Bestandsaufnahme.
Kann man als Vermittler Pensionskassen noch empfehlen?
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht (Bafin) will sich zu dieser Frage nicht äußern. Sie verweist aber auf das „hohe Schutzniveau“ der Kassen durch „die Bereitschaft der Trägerunternehmen beziehungsweise Aktionäre zur finanziellen Unterstützung der Pensionskassen, durch die Haftung des Arbeitgebers und durch die Existenz kollektiver Sicherungseinrichtungen“.
Fakt ist, diese Versorgungseinrichtungen kommen nicht aus den Schlagzeilen. Erst jüngst berichtete die Süddeutsche Zeitung, dass die zur Sparkassen-Finanzgruppe gehörende Sparkassen Pensionskasse AG eine Unterdeckung von 280 Millionen Euro hat, welche die Anteilseigner nun schließen müssen (VersicherungsJournal 28.7.2020).
Das ist kein Einzelfall: Gut 50 von 135 Unternehmen haben laut der Bafin in den letzten Jahren finanzielle Unterstützung von ihren Trägerunternehmen oder Aktionären erhalten. Zudem wissen die Aufseher bei „vielen“ Pensionskassen von einer Bereitschaft, diese im Bedarfsfall finanziell zu stützen.
Per Ende Juni standen 36 dieser Gesellschaften unter intensivierter Aufsicht. Für 35 Pensionskassen hatte die Aufsicht Anträge auf Absenkung des Rentenfaktors für künftige Beiträge genehmigt.
Dass es um die Risikotragfähigkeit vieler Pensionskassen nicht gut bestellt ist, liegt für Dr. Friedmann Lucius, Vorsitzender des Instituts der Versicherungs-mathematischen Sachverständigen für Altersvorsorge e.V. (IVS), am Geschäftsmodell.
„Denn dieses war immer darauf ausgerichtet, die vorhandenen Mittel möglichst effizient mit dem Ziel zu verwenden, aus den Beiträgen des Kollektivs möglichst hohe Leistungen mit der erforderlichen Sicherheit für das Kollektiv zu finanzieren“, sagte er in einem Interview.
Vielen Kassen fehlten jetzt die Mittel, um die Sicherheiten in den Rechnungsgrundlagen, insbesondere im Hinblick auf den niedrigen Zins und die beständige Verlängerung der Lebenserwartung zur erhöhen oder Risiken in den Kapitalanlagen auszugleichen.
Wie im Falle einer wirtschaftlichen Schieflage vorgegangen wird, bestimmt sich danach, ob es sich um eine regulierte oder nicht regulierte (auch deregulierte) Pensionskasse handelt. Die überwiegende Zahl dieser Versorgungseinrichtungen ist reguliert.
Für die regulierten Kassen sind gerade die gesetzlichen Grundlagen geändert worden. Ab 2022 stehen sie unter dem vollen Insolvenzschutz des Pensions-Sicherungs-Vereins a.G. (PSVaG).
Mehr zu Lage der Versorgungsträger findet sich im aktuellen Extrablatt.
Weitere Themen des Heftes sind eine zielgruppengerechte Ansprache nach Geschlecht, Ratings der Direktversicherung, der Umgang mit der bAV in Zeiten von Corona und auch Tipps zur Weiterbildung zum bAV-Spezialisten.
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