3.8.2021 (€) – Eine Autofahrerin hatte ein Kind erfasst, das am äußersten Rand eines Rinnsteins gestanden hatte. Vor Gericht ging es anschließend um die Klärung der Haftungsfrage. Dabei kam der Versicherer der Fahrzeugführerin nicht gut weg. (Bild: Pixabay CC0)
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