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Wenn ein Scherz auf der Arbeit böse daneben geht

21.6.2016 (€) – Neckereien gehören mitunter zum Berufsleben. Doch wer muss zahlen, wenn ein Beschäftigter dabei verletzt wird? Das Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein hatte kürzlich über einen derartigen Fall zu entscheiden.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Arbeitsrecht · Arbeitsunfähigkeit · Haftungsausschluss · Schmerzensgeld
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