1.10.2024 (€) – In einem Haus war für Reparaturen von einem Sanitärbetrieb eine Holzverkleidung an einem Hausdach geöffnet und nicht wieder verschlossen wurden. Doch für die 6.000 Euro Folgekosten wollte der Handwerker nicht geradestehen. Daraufhin ging der Hauseigentümer vor Gericht. (Bild: Ariesa66, Pixabay-Inhaltslizenz)
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