Frist 30. Juni: Anmelden zum Transparenzregister

30.6.2022 (€) – Vermittlern droht ein Bußgeld bis 100.000 Euro, wenn sie die neue Offenlegungspflicht nicht rechtzeitig erfüllen. Die gilt für alle Kapitalgesellschaften, zum Beispiel GmbHs, UGs und AGs. Die Sache lässt sich schnell erledigen. (Bild: Pixabay, CC0)

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