8.3.2021 (€) – Ein Versicherter verlangte 13 Jahre nach Abschluss eines privaten Rentenversicherungs-Vertrages dessen Rückabwicklung. Denn die Verbraucher-Informationen hätten falsche Angaben zum Schutz des Vertrages durch einen Sicherungsfonds enthalten. Weil der Versicherer dies so nicht akzeptierte, ging der Fall bis vor den Bundesgerichtshof. (Bild: Pixabay, CC0)
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