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Schmerzhaftes Ende einer betrieblichen Geburtstagsparty

26.9.2016 (€) – Immer wieder gibt es Streit, ob betrieblich organisierte Feiern unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen. So auch in einem kürzlich vom Sächsischen Landessozialgericht entschieden Fall.

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