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Prisma Life muss Widerruf akzeptieren

14.11.2018 (€) – Beim Abschluss nach dem „Policenmodell“ können Kunden unter Umständen unbefristet vom Vertrag zurücktreten. Bei dem vom Landgericht Lüneburg verhandelten Fall musste aber auch der Versicherungsnehmer Abstriche hinnehmen. (Bild: Pixabay, CC0)

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Bundesgerichtshof · Versicherungsaufsicht · Zinsen
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