22.10.2021 (€) – Ein an Multipler Sklerose erkrankter Mann hatte zur Stärkung seiner Immunabwehr Infusionen erhalten. Als sich seine Beschwerden dadurch dramatisch verschlechterten, verlangte der Patient von seinem privaten Unfallversicherer Versicherungsleistungen aufgrund eines Impfschadens. Das Oberlandesgericht Zweibrücken musste entscheiden. (Bild: Pixabay, CC0)
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