Der unbewiesene Sturmschaden

20.10.2020 (€) – Ein Haus war durch ein Naturereignis beschädigt worden, weshalb sich dessen Besitzer an seinen Gebäudeversicherer wandte. Weil das erst drei Monate nach dem Vorfall geschah und das Dach vorher schon nicht ganz dicht gewesen war, wollte der Versicherer nicht zahlen und der Mann zog vor Gericht. (Bild: Jan Mallander, Pixabay, CC0)

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Elementarschaden · Gebäudeversicherung · Versicherungsvermittler
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