BGH-Urteil zu Schreibtischklausel in der BU-Versicherung
9.3.2017 (€) - Ein Berufsunfähigkeits- (BU-) Versicherer hatte in einer Klausel auf einen fingierten Schreibtisch-Job abgestellt – unabhängig vom tatsächlich zuletzt ausgeübten Beruf. Die dagegen eingereichte Klage von den Verbraucherschützern ging durch alle Instanzen. Wie der Bundesgerichtshof (BGH) entschied.
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