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Aachenmünchener: Schlappe vor dem Bundesverfassungs-Gericht

15.7.2016 (€) – Die Aachenmünchener Lebensversicherung hatte Verfassungsbeschwerden gegen zwei BGH-Urteile eingelegt. In diesen wurde Kunden ein „ewiges“ Widerrufsrecht eingeräumt, wenn sie nicht ordnungsgemäß über ihr Widerrufsrecht belehrt wurden.

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