Verschärfte Regeln für Standmitteilungen
7.7.2017 (€) - Im IDD-Umsetzungsgesetz ist von der Öffentlichkeit weitgehend unbeachtet auch der § 155 VVG neu gefasst worden. Was die Anbieter ihre Kunden mit Versicherungen mit Überschussbeteiligung künftig mitteilen müssen.
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