Verletzter Pool-Gast geht vor Gericht leer aus
5.9.2025 (€) - Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat in einem Hinweisbeschluss vom 14. April 2025 (15 S 7420/24) klargestellt, dass ein Mann, der beim Ballspielen im Swimmingpool verletzt wurde, keinen Anspruch auf Schadensersatz hat. Damit bestätigte das Berufungsgericht ein Urteil des Amtsgerichts Erlangen vom 25. November 2024 (5 C 462/24), das nun rechtskräftig ist.
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